Forderungen des Frauen*streik-Kollektivs Kanton Solothurn an den Regierungsrat zum 14. Juni 2019
Präambel
Die nachfolgenden Forderungen können leicht innerhalb der nächsten 6 Jahre umgesetzt werden. Sie sollen in naher Zukunft die Lebensrealität der Frauen* und der Menschen insgesamt verbessern.
Langfristig streben wir eine Gesellschaft an, in der die Menschen aller Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen gleichberechtigt sind. Dazu müssen hierarchische Strukturen aufgebrochen und Lohn- sowie Care-Arbeit neu konzipiert werden.
Schaffung einer Stelle für Gleichstellungsfragen, analog Bundesebene. Diese ermöglicht unter anderem die Umsetzung und Überprüfung vieler der nachfolgenden Forderungen.
Lohngleichheit
• Der Kanton vergibt Aufträge ausschliesslich an Unternehmen, in denen die Lohngleichheit garantiert ist und die aufzeigen können, mit welchen Massnahmen sie diese erreichen. (Wie im § 9 des Gesetzes über die öffentliche Beschaffungen des Kantons Solothurn festgelegt.)
• Der Kanton setzt die Forderungen der Lohngleichheits-Charta wirksam um. Diese sind hier nochmals abgebildet: 1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann
(GlG) bei ihren Mitarbeitenden, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und berufliche Förderung zuständig sind. 2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit in der öffentlichen
Verwaltung nach anerkannten Standards. 3. Förderung einer regelmässigen Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit nach
anerkannten Standards in den der öffentlichen Hand nahestehenden Körperschaften. 4. Einhaltung der Lohngleichheit im Rahmen des öffentlichen Beschaffungs- und/oder
Subventionswesens durch die Einführung von Kontrollmechanismen. 5. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch
die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Mehr Frauen* in Entscheidungspositionen Der Kanton strebt eine Frauen*quote von 50% bei der Besetzung von Chefbeamt*innen- Positionen an.
Faire Renten für Frauen* Der Kanton zahlt als Arbeitgeber ab dem 1. Lohn-Franken in die Pensionskasse ein.
Analyse der Verteilung von Subventions- und Vergabegeldern (z.B. Lotteriefonds, Sportfonds, Auszeichnungen für Unternehmen wie z.B. Sozialstern): Bei Vergabe von öffentlichen Geldern wird darauf geachtet, dass Projekte mit und von Frauen* gefördert werden.
Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit Der Kanton gewährleistet eine bezahlte Betreuungszeit für pflegebedürftige Angehörige.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
• Der Kanton stellt sicher, dass jedes Kind einen bezahlbaren Betreuungsplatz erhält, indem er Kindertagesstätten und Tagesschulen unterstützt.
• Teilzeitarbeit soll in der kantonalen Verwaltung auf allen Stufen ermöglicht und gefördert werden, auch für Männer.
• Die kantonale Verwaltung gewährt eine angemessene Elternzeit, zusätzlich zum 14- wöchigen Mutterschaftsurlaub, basierend auf dem erfolgreichen skandinavischen Modell.
Keine Diskriminierung
• Der Kanton setzt sich auf verschiedenen Ebenen gegen Diskriminierung ein, indem er namentlich Steuerformulare modernisiert und eine Antidiskriminierungskampagne durchführt.
• Zudem verbietet er sexistische Werbung, unter Wahrung des Grundsatzes Nr. 3.11 der schweizerischen Lauterkeitskommission.
Chancengleichheit für Migrantinnen* Berufs- und Bildungsförderungs-Programme für Migrantinnen* werden vom Kanton lanciert und umgesetzt.
Verhinderung von häuslicher und sexueller Gewalt
• Es wird ein Präventionsprogramm für öffentliche Institutionen angeboten.
• Es soll ein ambulantes Übergangs- und Zusatzangebot zum Frauenhaus geschaffen werden, welches betroffene oder gefährdete Menschen nutzen können.
Solothurn und Olten im Juni 2019, Frauen*streik-Kollektiv Kanton Solothurn