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verein fem*so
wird aktualisiert.

Statuten

1. Name und Sitz 

Der Verein “fem*so” ist ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, mit Sitz in Solothurn. 

2. Zweck 

Der Verein setzt sich für feministische Anliegen ein; insbesondere für die Gleichstellung der Geschlechter und für Frauen*rechte, für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art, sowie für die Rechte von LGBTQAI*. 

Der Verein unterstützt und organisiert im speziellen Aktionen, Anlässe und Kampagnen zu frauen*- und geschlechterspezifischen Themen. 

3. Mittel 

Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus freiwilligen Mitgliederbeiträgen, Gönnerbeiträgen, Zuwendungen und Vermächtnissen, dem Erlös aus Vereinsaktivitäten sowie aus Unterstützungsbeiträgen von öffentlichen Stellen. 

4. Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft mit Stimmrecht steht Menschen aller Geschlechter offen, die ein Interesse an der Erreichung des in Art. 2 genannten Vereinszwecks haben. 

Die Passivmitgliedschaft ohne Stimmrecht steht allen Personen offen. 

Der Beitritt in den Verein erfolgt durch schriftliche Anfrage an den Vorstand; dieser gewährt den Beitritt, sofern die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt sind. 

Es wird jährlich ein freiwilliger Mitgliederbeitrag eingezogen. 

5. Umwandlung und Erlöschen der Mitgliedschaft 

Ein aktive Mitgliedschaft wird automatisch in eine Passivmitgliedschaft umgewandelt durch unentschuldigte Abwesenheit an der Jahresversammlung. 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod. 

Der Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand möglich. 

Ein Mitglied kann aus «wichtigen Gründen» aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Entscheid an die Jahresversammlung weiterziehen. Diese entscheidet – unter Ausschluss der betroffenen Person – endgültig. 

6. Organe des Vereins 

Die Organe des Vereins sind: 

a) die Jahresversammlung 

b) der Vorstand 

In den Vorstand sind Frauen* wählbar. 

7. Jahresversammlung 

Das oberste Organ des Vereins ist die Jahresversammlung. 

Zur Jahresversammlung werden die Mitglieder per E-Mail eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 

Die Jahresversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben: 

a) Wahl bzw. Abwahl des Vorstands 

b) Festsetzung und Änderung der Statuten 

c) Behandlung der Ausschlussrekurse 

d) Festlegung des Mitgliederbeitrags 

An der Jahresversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr. 

8. Vorstand 

Der Vorstand 

● beruft Jahresversammlung ein, 

● entscheidet über einen allfälligen Ausschluss eines Mitglieds, 

● verwaltet das Vereinsvermögen, 

● koordiniert die Massnahmen zur Erreichung des Vereinszwecks. 

9. Unterschrift 

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. 

10. Haftung 

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 

11. Statutenänderung 

Die vorliegenden Statuten können von der Jahresversammlung abgeändert werden, wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder dem Änderungsvorschlag zustimmen. 

12. Auflösung des Vereins 

Die Auflösung des Vereins kann mit der Zustimmung von drei Viertel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden, wenn mindestens 50% aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen. 

Nehmen weniger als 50% aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einfacher Mehrheit aufgelöst werden, wenn weniger als die Hälfte Mitglieder anwesend sind. 

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine Institution, welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. 

13. Inkrafttreten 

Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 20. März 2019 angenommen worden und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.